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Der Kaufprozess

Die Haussuche

Der Kauf eines Hauses auf Mallorca ist unkompliziert. Wir achten bei der Suche Ihres Traumhauses genau auf Ihre Prioritäten und stellen für Sie eine Auswahl an interessanten Objekten zusammen.
Das Soller Tal und das gesamte Tramuntana Gebirge auf Mallorca stehen unter Naturschutz und gehören dem Unesco Weltkulturerbe an. Daher sind die städtebaulichen Möglichkeiten, wie z.B. der Bau eines Pools oder eine Erweiterung des Hauses sehr begrenzt. Je nach Lage klassifiziert sich das Grundstück in städtisch, ländlich oder ländlich geschützt.
Wir sprechen mit Ihnen im Vorfeld über die möglichen Umbaumaßnahmen an Ihrem Objekt, die im Anschluss von einem Architekten schriftlich zertifiziert werden können. Es ist uns wichtig, dass Sie stets alle Informationen zur Hand haben, um Ihre Entscheidungen treffen zu können.

Der Reservierungsvertrag

Nachdem Sie Ihr Traumhaus gefunden haben, verhandeln wir für Sie den Preis und alle übrigen Variablen (wie z.B. Laufzeit, Möbel usw.).
Danach wird ein Anzahlungs- oder Kaufoptionsvertrag aufgesetzt, der das Vereinbarte widerspiegelt und für beide Parteien eine ausreichende Sicherheit und rechtliche Garantie bietet, sodass die vereinbarten Bedingungen eingehalten werden.
Dabei handelt es sich um einen Privatvertrag, der entweder von uns oder von einem Anwalt Ihrer Wahl aufgesetzt wird.

Die Kaufabwicklung

Der abschließende Schritt ist die notarielle Protkollierung eines öffentlichen Kaufvertrags . Von diesem Moment an sind Sie die Eigentümer Ihres neuen Hauses!

Die Anschaffungskosten

Auf Käuferseite:
  • Die Grunderwerbssteuer (Impuesto de Transmisión Patrimonial, ITP) ist eine progressive Steuer, die sich nach dem Kaufpreis richtet:
    • 8% bis zu den ersten 400.000 €,
    • 9% von 401.000 € auf 600.000 €,
    • 10% von 601.000 € bis 1.000.000 €,
    • 11,5% von € 1.000.000 auf den vereinbarten Preis.
    • Diese Spannen werden addiert.
  • Notar- und Registergebühren: ca. 0,8 % des Kaufpreises.
Auf Verkäuferseite:
  • das Maklerhonorar
  • die Wertzuwachssteuer der Gemeinde, die plusvalia municipal, die auf Basis des Grundstückswerts im Grundbuch und der Anzahl der Jahre seit der letzten Übertragung berechnet wird.
  • Für den Verkäufer fallen Kosten für Kapitalgewinne an: Wenn man in Spanien nicht steueransässig und Mitglied der EU ist,
    beträgt der Steuersatz 19 % des Nettokapitalgewinns, wenn man kein Mitglied der EU ist, liegt der Steuersatz 24 %.
  • Für in Spanien Steueransässige errechnet as Finanzamt die Steuerlast auf Grundlage des Jahreseinkommens.

Wir stehen Ihnen natürlich in allen Phasen des Kaufprozesses mit Rat und Tat zur Seite!

Die Golden Visa

Insbesondere für britische und nicht-europäische Käufer ist die Golden Visa ein wichtiger Aspekt. Sie ermöglicht, nach Spanien einzureisen und wieder auszureisen, ohne ein Aufenthaltsvisum zu beantragen, wobei gleichzeitig der Wohnsitz im Herkunftsland bestehen bleibt.
Die Golden Visa kann durch den Kauf einer oder mehrerer Immobilien im Gesamtwert von mindestens 500.000 € und ohne Finanzierung erlangt werden. Auf diese Weise können Sie Ihr Feriendomizil für unbegrenzte Zeiträume genießen!

Sóller Studio SL
Calle Rectoria 3, 07100 Sóller
+34 871 872 105
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